Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für die Veranstaltungen unter dem Namen “Fit and fun for kids by Caro Buzzi” nachfolgend auch „Camps“ genannt. Durchgeführt werden die Camps von Caroline Buzzi, nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt. Für die Durchführung der Camps, sowie die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten, gelten die Ausführungen laut der erfolgten Ausschreibung. Die detaillierte Beschreibung ist unter  www.fitandfunforkids.at  jederzeit abrufbar.

Allgemein
Grundlage aller mit dem Veranstalter abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung sowie allfällige Sonderbedingungen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden. Die Vereinbarungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Spätestens mit der Inanspruchnahme des Produkts oder der Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Bei männlichen Formulierungen ist die weibliche Bezeichnung ebenso gemeint.
Anmeldung und Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung, die schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular oder per Internet online erfolgen muss, bietet der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter dem Veranstalter den Abschluss eines Teilnehmervertrags auf der Grundlage dieser AGB verbindlich an. Wenn der Kunde eine Bestellung beim Veranstalter aufgibt, wird diese durch eine automatisch generierte E-Mail, an die von dem Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse, versandt. Mit diesem E-Mail bestätigt der Veranstalter lediglich den Erhalts des Angebotes des Kunden. Diese Bestellbestätigung stellt insbesondere noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Teilnehmervertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.
Die mit der Anmeldung erteilten Befugnisse in Hinsicht der zeitweiligen Übernahme der Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmer während der Betreuung durch den Veranstalter sind Bestandteil des Vertrages. Wird der Vertrag durch eine dritte Person für den Teilnehmer abgeschlossen, bei der er sich nicht um einen gesetzlichen Vertreter des Teilnehmer handelt, garantiert dieser, dass eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter des Kindes vorliegt. Der auf Seiten des Teilnehmers unterfertigende Elternteil, gesetzliche Vertreter oder sonstig Bevollmächtigte haftet für die Richtigkeit sämtlicher seiner bei der Anmeldung gemachten Angaben und der vorgelegten Vollmacht und wird den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos halten.
Der Kunde verpflichtet sich, binnen 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Zahlungsinformation den gesamten Betrag von € 320,– (in Worten dreihundertzwanzig Euro) pro Teilnehmer einlangende beim Veranstalter zu zahlen , sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist. Alle Zahlungen müssen entweder online über das Benutzerkonto, als Banküberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer und des Namens des Teilnehmers auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto oder in Bar am ersten Tag des Camps direkt beim Veranstalter erfolgen.
Bei kurzfristiger Anmeldung, somit bei Anmeldung innerhalb von zehn Arbeitstagen vor Campstart, ist die Rechnung umgehend zu begleichen. Mit der Bestellung bzw. Anmeldung bestätigt der Kunde in Kenntnis der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu sein und anerkennt diese.
Nach Erhalt der Rechnung ist die Anmeldung provisorisch. Sollte der Anzahlung innerhalb von 10 Arbeitstagen nicht bei uns einlangen, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer nicht zum Camp zuzulassen. Das „Nicht-Begleichen“ der Rechnung (= Zahlungsverzug) gilt jedoch nicht als Stornierung (die Verbindlichkeit gegenüber dem Veranstalter bleibt bestehen). Stornierungen müssen immer (unabhängig davon, ob die Anzahlung bereits beglichen wurde oder noch offen ist) schriftlich per E-Mail an office@fitandfunforkids.at  erfolgen. Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bei der Registrierung Ihres Kindes, da diese – insbesondere die E-Mail-Adresse – für den Anmeldevorgang und in weiterer Folge für die Durchführung der Veranstaltung unerlässlich sind. Bei Fragen bezüglich Anmeldestatus wenden sie sich bitte an office@fitandfunforkids.at.
Ermäßigungen und Gewinnspiele
Der Geschwisterrabatt beträgt 10% ab dem 2. Kind.
Mögliche andere Rabatte mit Kooperationspartnern oder aus Werbeaktionen gelten nur solange vorrätig. Es besteht kein Anspruch auf diese Rabatte.
Freikarten und Gewinne aus Gewinnspielen können nicht in bar abgelöst werden. Gewinne gelten nur für Neuanmeldungen. Ist ein Gewinner bereits angemeldet, kann der Preis für eine andere Campwoche im selben Jahr verwendet werden.
Vertragslaufzeit, Kündigung und Stornierung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Produkt und der Dienstleistung und ist gesondert im jeweiligen Vertrag festgelegt. Es besteht die Möglichkeit gem. Konsumentenschutzgesetz innerhalb von 7 Werktagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angaben von Gründen von diesem zurück zu treten. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Zustellung der Anmeldungsbestätigung bzw. Rechnung.
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an office@fitandfunforkids.at erfolgen. Bitte gegebenenfalls gleich die Bankverbindung und die Adresse angeben für die Rückerstattung. Die Stornierungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Termin der Stornierung. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Sollte die Anzahlung zum Stornierungszeitpunkt noch nicht beglichen worden sein, ist die Angabe der Bankverbindung nicht notwendig. Das „Nicht-Begleichen“ der Rechnung (ohne schriftliche Stornierung) gilt nicht als Stornierung (die Verbindlichkeit gegenüber dem Veranstalter bleibt bis zur schriftlichen Stornierung bestehen).
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich.
Bei Stornierungen ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungs- und Systemgebühr von € 150,- (in Worten hundertfünfzig Euro) verrechnet.
Bei Krankheit oder Verletzungen im Camp werden die nicht verbrauchten Camptage nicht Rückerstattet.
Bei Verhinderung kann bis einem Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenlos umgemeldet und ein Ersatzteilnehmer genannt und angemeldet werden.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage muss der gesamte Teilnahmebetrag verrechnet werden.
Ein gewonnener Freiplatz wird zu keinem Zeitpunkt als Stornogrund akzeptiert. Eine Barablöse ist nicht möglich. (Siehe auch Ermäßigungen & Gewinnspiele)

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach dem Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:
Das Camp findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders angegeben ist, 10 Personen. Liegt die Teilnehmerzahl darunter, steht es dem Veranstalter frei, das Camp abzusagen oder auch mit weniger als 10 Teilnehmern durchzuführen. Im Fall der Absage wird der Veranstalter alle Teilnehmer längstens 10 Tage vor dem geplanten Campstart über die Absage schriftlich per E-Mail verständigen. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, wahlweise den vollen Betrages rückerstattet zu bekommen oder sich für ein anderes Camp (anderer Ort bzw. anderer Termin) – sofern noch Plätze verfügbar – bei voller Anrechnung des Teilnahmebeitrages umzubuchen. Weiteren Ansprüche gegen den Veranstalter sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Verstößen gegen die Verhaltensregeln des Veranstalters und Tennisplatzordnung:
Die Campleitung belehrt alle Teilnehmer spätestens am Nachmittag des ersten Tages über die Verhaltensanforderungen im Camp sowie die Tennisplatzordnung. Im Interesse aller Teilnehmer behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer, die grob gegen diese Verhaltensregeln und die Tennisplatzordnung verstoßen und/oder wiederholt durch ihr Benehmen die Durchführung und die Sicherheit der Veranstaltung beeinträchtigen, nach vorheriger mündlicher Abmahnung von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr auszuschließen. Teilnehmer, die sich aufgrund ihres Verhalten für eine Gruppenbetreuung als ungeeignet erweisen, können ebenfalls von der weiteren Teilnahme am Camp ausgeschlossen werden. Eine anteilige Erstattung des Teilnehmerpreis wird in diesem Fall nicht gewährt.

Höhere Gewalt:
Im Fall von höherer Gewalt, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, wie zb Krieg, Streik, Unruhen, Überschwemmungen oder ähnliche nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die die Abhaltung des Camps erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, ist der Veranstalter berechtigt, das Camp auch ohne Frist abzusagen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Sportanlage aufgrund solcher Umstände nicht zur Verfügung steht.

Haftung und Versicherung
Die Teilnahme am Camp erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr! Eventuelle Verletzungen und Erkrankungen während des Campaufenthaltes müssen durch die Krankenversicherung der Teilnehmer respektive derer Erziehungsberechtigten abgesichert sein. Bei Unfällen während der Veranstaltung wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer muss also krankenversichert sein. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich, den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, der Umfang über die gesetzliche hinausgeht. Des Weiteren wird mit der Anmeldung bestätigt, dass das teilnehmende Kind körperlich und sportlich gesund und im altersadäquaten Ausmaß voll belastbar ist. Für das Camp wurde eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen. Der Veranstalter ist dadurch für Haftpflichtschäden versichert. Der Veranstalter haftet gegenüber den Teilnehmern nur im Rahmen der Leistung der Versicherung. Ansprüche auf Entschädigung über diese Leistungen hinaus oder Entschädigung für Verluste oder Benachteiligung irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden an Drittpersonen mit seiner Privathaftpflichtversicherung. Alle im Rahmen der Veranstaltung durch Teilnehmer verursachten Sachschäden, sind durch eine Haushaltsversicherung des Kunden abzudecken. Für diese Allgemeinen sowie für die gesamten Geschäftsbedingungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich als zwingend vereinbart.

Wertgegenstände
Wir raten davon ab, teure Geräte und Wertgegenstände wie zum Beispiel Handys, Tablets oder größere Geldbeträge zur Veranstaltung mitzunehmen. Unsere Betreuer können nicht darauf achten, dass diese Geräte auch von anderen Kindern sachgemäß behandelt werden. Eine Haftung bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl kann vom Veranstalter nicht übernommen werden. Die Kosten von Schäden am Eigentum der Unterkünfte oder an Gegenständen des Veranstalters, die nachweislich auf das Verhalten eines Kindes zurückzuführen sind, müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.
Gegenseitige Haftung
Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers erteilen mit der Anmeldung die zum Vertrag gehörigen Genehmigungen/Befugnisse zur Übernahme der Aufsichtspflicht.

Datenschutz
Der Veranstalter speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträger nur für interne Zwecke und zur Information der Eltern. Die notwendigen Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Anmeldedaten (Artikel, Preis, Menge usw.), sowie sämtliche weiteren vom Kunden freiwillig gemachten Angaben werden nach den gesetzlichen Bestimmungen über Kundenbetreuung und Lieferung gesammelt, bearbeitet und verwendet. Sämtliche personenbezogenen Informationen werden ausschließlich für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der aktuellen Datenschutzbestimmungen benutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Datenübermittlung unsicher sein kann. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.
Mit der Anmeldung eines Teilnehmers wird zugleich auch der in unregelmäßigen Abständen erscheinende E-Mail Newsletter des Veranstalters abonniert. Sie können sich jederzeit und unkompliziert von unserem Newsletter abmelden. Um sich von unserem Newsletter abzumelden, senden Sie bitte eine E-Mail an  office@fitandfunforkids.at  mit dem Betreff „abmelden“.
Mit der Anmeldung wird widerruflich zugestimmt, dass Aufnahmen, Fotos bzw. Videos des angemeldeten Kindes im Rahmen der Veranstaltung in allen Medien honorarfrei verwendet werden dürfen. Der Veranstalter darf Fotos des Camps auf der eigenen Website und auf der eigenen Facebook bzw Instagram Seite veröffentlichen und zu eigenen Werbezwecken verwenden.

Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Teilnehmervertrag.

Leistungen
Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Informationen auf  www.fitandfunforkids.at . Die Leistungsverpflichtung ergibt sich auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie evtl. ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Angebote, die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Andere oder ergänzende Vereinbarungen zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Veranstalter. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

Änderungen der Leistungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnehmervertrags, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistungen führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte über erhebliche Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Teilnehmer einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Ablauf der Veranstaltung
Die Veranstaltungen sind jeweils 5-Tages Camps. Die Kinder werden jeweils von 8:00 – 17:00 Uhr betreut. Änderungen vorbehalten.

Schlussbestimmungen
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Für Fragen betreffend den AGB stehen wir gerne zur Verfügung (office@fitandfunforkids.at).